Einhard-Stiftung
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Die Einhard-Stiftung zu Seligenstadt

wurde am 13. März 1998 als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts errichtet und am 23. April 1998 vom Regierungspräsidium in Darmstadt unter III 21-25d 04.11-(8)-19 genehmigt.

 

 

Die Einhardstiftung zu Seligenstadt übernimmt keine Garantie dafür, daß die auf dieser Website bereitgestellten Informationen vollständig, richtig und in jedem Fall aktuell sind. Dies gilt auch für alle Verbindungen („Links“), auf die diese Website direkt oder indirekt verweist. Die Einhard-Stiftung zu Seligenstadt behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.

    

                                  


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